Für Patienten
Das Heilmittelwerbegesetz
Nach dem Heilmittelwerbegesetz dürfen fachliche Angaben zu verschreibungspflichtigen Arzneimitteln wie Phesgo® oder zu deren Anwendung vom Arzneimittelhersteller nur medizinischen Fachkreisen zugänglich gemacht werden.
Lesen Sie mehr über Ihre Erkrankung
Auf den folgenden Seiten informieren wir Sie über Ihr Krankheitsbild und Ihre Therapiemöglichkeiten. Durch Informationsmaterial und weiterführende Links möchten wir Ihnen Tipps und Anregungen für Ihren Alltag geben.
Für Fachkreise
Über diese Anmeldung gelangen Sie zur Website von Roche, wo Sie weitere Informationen zu Phesgo erhalten.
Nach Ihrer Registrierung/Anmeldung finden Sie neben aktuellen Themen, Studieninformationen und Kongressberichten Hinweise zur sachgemäßen Anwendung und zu Nebenwirkungen von Phesgo®. Diese Informationen sind nur für medizinische Fachkreise gemäß § 10 HWG bestimmt.